Wer als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler tätig sein will, muss die im revidierten VAG festgelegten Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen (Art. 43 Abs. 1 VAG i.V.m. Art. 190 AVO). Die entsprechenden Mindeststandards der Branchenorganisation VBV, die seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft sind, regeln die für die Registrierung anerkannten Aus- und Weiterbildungsnachweise für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler.
Die Qualifikationen «Zert. Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF» und «Dipl. Finanzberater/in IAF» sind noch bis zum 31. Dezember 2025 für einen prüfungsfreien Eintrag im Vermittlerregister der FINMA bzw. dem CICERO-Register anerkannt. Inhaber/innen der genannten Bildungsabschlüsse, die sich bis zum Ablauf der Übergangsfrist nicht in einem Vermittlerregister eintragen, müssen ab dem 1. Januar 2026 zur Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvermittler/in die neuen Zulassungsprüfungen nach den Mindeststandards der Branchenorganisation VBV ablegen.
Die Qualifikation «Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis» ist weiterhin als gleichwertige Prüfung im Sinne von Artikel 23 der Mindeststandards der Branchenorganisation VBV anerkannt, sodass dieser Bildungsabschluss auch in Zukunft berechtigt, sich in das Vermittlerregister der FINMA bzw. in das neue Branchenregister VBV (Nachfolge von CICERO) eintragen zu lassen.
Anerkennung von Drittabschlüssen durch die IAF
Seit dem 1. Juli 2025 gelten die neuen Zulassungsprüfungen des VBV gemäss den Mindeststandards zur Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlern und Versicherungsvermittlerinnen nach dem teilrevidierten Versicherungsaufsichtsgesetz. Bis anhin anerkannte die IAF den Zertifikatsabschluss «Versicherungsvermittler/in VBV» als Äquivalenz für die beiden Module Vorsorge und Versicherung im Rahmen der Prüfungen zum/zur «Dipl. Finanzberater/in IAF». Dieser Zertifikatsabschluss wird jetzt durch die neuen Zulassungsprüfungen des VBV ersetzt. Die zuständige Qualitätssicherungskommission der IAF hat nun die folgenden Beschlüsse gefasst, die seit dem 1. Juni 2025 in Kraft sind:
Somit hat sich die Qualitätssicherungskommission für eine Besitzstandswahrung bei den bisherigen Bildungsabschlüssen ausgesprochen.
Bezüglich der neuen Zulassungsprüfungen des VBV (Prüfungen ab dem zweiten Halbjahr 2025 gemäss den Mindeststandards nach VAG) hat die Qualitätssicherungskommission wie folgt entschieden: