Wer als Versicherungsvermittlerin oder -vermittler tätig sein will, muss die im revidierten VAG festgelegten Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen (Art. 43 Abs. 1 VAG i.V.m. Art. 190 AVO). Die entsprechenden Mindeststandards der Branchenorganisation VBV, die seit dem 1. Oktober 2024 in Kraft sind, regeln die für die Registrierung anerkannten Aus- und Weiterbildungsnachweise für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler.
Ausbildungsabschlüsse, die bis zum 31. Dezember 2025 nach altem Recht erworben wurden, bleiben auch unter dem teilrevidierten VAG für die Registrierung vollumfänglich anerkannt. Dies gilt insbesondere für die IAF-Abschlüsse zertifizierte/r Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF, dipl. Finanzberater/in IAF und Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis.
Aktuell bietet die IAF die folgenden Prüfungen an:
Zertifizierte/r Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF:
• 19. bis 24. Mai / Anmeldeschluss: 4. April 2025, 14:00 Uhr
• 01. bis 05. September / Anmeldeschluss: 18. Juli 2025, 14:00 Uhr
• 17. bis 22. November / Anmeldeschluss: 3. Oktober 2025, 14:00 Uhr
Dipl. Finanzberater/in IAF:
• 3. bis 7. November / Anmeldeschluss: 29. August 2025, 14:00 Uhr
Ab dem 1. Januar 2026 werden für die Registrierung nur Ausbildungsnachweise anerkannt, die den neuen Mindeststandards entsprechen. Ein Verfahren zur Anerkennung von IAF-Qualifikationen ab dem 1. Januar 2026 ist im Gange. IAF wird nach Vorliegen der definitiven Entscheide informieren.
Anerkennung von Drittabschlüssen durch die IAF
Ab 1. Juli 2025 werden die Zulassungsprüfungen für Versicherungsvermittler/in VBV nach dem neuen Prüfungsmodell durchgeführt. Die Anerkennung des Drittabschlusses Versicherungsvermittler/in VBV in der neuen Form (Abschluss ab 1. Juli 2025) durch die IAF ist derzeit in Überprüfung.