Dipl. Immobilienberater/in IAF
Reglemente

 

Äquivalenzgesuche
Wenn Ihr Bildungsabschluss nicht auf der publizierten Liste der Äquivalenzen aufgeführt ist, Sie aber der Meinung sind, dass er gleichwertig ist wie eines oder mehrere der IAF-Module, können Sie ein Gesuch um Erlass dieses Moduls bzw. dieser Module einreichen. Das Gesuch muss enthalten:

  • einen konkreten Antrag (welches Modul bzw. welche Module sind gleichwertig mit welchem Bildungsabschluss)
  • den Nachweis pro Modul, dass das entsprechende Modul nach Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad durch die vorhandene Ausbildung abgedeckt ist (Dazu müssen Sie die Ziele und Inhalte gemäss der IAF-Wegleitung Punkt für Punkt mit dem Programm Ihrer Ausbildung abgleichen und die Deckungsgleichheit detailliert in Form einer gegenüberstellenden Tabelle aufzeigen.)
  • Genügend konkrete Belege zum obenstehenden Nachweis, typischerweise Programme, detaillierte Fächerbeschriebe oder Inhaltsverzeichnisse Ihrer Ausbildung mit Inhalten und Lektionenumfang pro Thema

Sie können das Gesuch an info@iaf.ch senden. Die zuständige Qualitätssicherungskommission entscheidet in der Regel innert 3 – 4 Wochen nach Eingang des Gesuchs.