Für die bessere nationale und internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen der Berufsbildung hat der Bund den Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR) sowie Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze geschaffen. Damit sollen die berufliche Mobilität verbessert und die Attraktivität von Berufsbildungsabschlüssen in der Schweiz und Europa gesteigert werden.
Der Nationale Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR) besteht aus acht Niveaus, in die alle Bildungsabschlüsse gemäss Berufsbildungsgesetz nach ihren Anforderungen eingestuft werden. Mit Hilfe des von der EU erarbeiteten Europäischen Qualifikationsrahmens - welcher als eine Art Übersetzungsinstrument dient - werden die Schweizer Abschlüsse mit Abschlüssen anderer Länder vergleichbar.
Der Diplomzusatz vermittelt in einem einheitlichen Raster und in vier Sprachen die Informationen, welche eine europaweit abgestimmte Einschätzung der fachlichen Kompetenzen ermöglichen. Er wird allen eingestuften Bildungsabschlüssen beigefügt.
Weitergehende Informationen über den NQR hier.
Als eine der ersten Qualifikationen überhaupt sind die eidgenössischen Abschlüsse der IAF eingestuft worden. Der Abschluss Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis ist auf Niveau 5, der Abschluss KMU-Finanzexperte/in mit eidg. Diplom auf Niveau 6 eingestuft worden. Das Gesamtverzeichnis aller eingestuften Abschlüsse hier.
Muster des Diplomzusatzes Finanzplaner/in hier, KMU-Finanzexperte/in hier.
Hinweis: Verbandsabschlüsse wie der dipl. Finanzberater IAF werden zumindest vorläufig nicht eingestuft.
Die IAF hat beim SBFI beantragt, dass der Diplomzusatz auch rückwirkend ausgestellt wird. Im Falle der Finanzplanerinnen und Finanzplaner gilt dies sowohl für Fachausweise alter Ordnung (BVF, ab 1998) als auch neuer Ordnung (IAF, ab 2009).
Somit können bestehende Fachausweis- und Diplominhaberinnen und -inhaber ihren Diplomzusatz gegen Gebühr direkt beim SBFI beantragen hier.
Künftige Qualifikanten erhalten den Diplomzusatz automatisch mit ihrer Fachausweis- bzw. Diplomurkunde.