Zert. Vermögensberaterin IAF
Zert. Vermögensberater IAF

Kenntnisnachweis FIDLEG

Die Weiterbildung und Prüfung zum/zur zertifizierten Vermögensberater/in IAF bietet Ihnen das Know-how für Ihre FIDLEG-konformen Anlageberatungen und den anerkannten Bildungsnachweis darüber.

Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) bringt weitreichende Vorschriften und Auflagen für die Beratung von Anlagekunden. Kundenberaterinnen und -berater müssen umfassende Verhaltensregeln im Umgang mit Kunden beachten. Sie müssen dafür über hinreichende Kenntnisse über die Verhaltensregeln sowie über das für ihre Tätigkeit notwendige Fachwissen verfügen (Art. 6 FIDLEG).

Beraterinnen und Berater bei nicht-beaufsichtigten Finanzdienstleistern (bspw. Finanzvertriebe ohne eigene Vermögensverwaltung, selbständige Finanzberater) müssen sich in ein öffentliches Beraterregister eintragen. Eine Voraussetzung für den Eintrag ist der Nachweis des Fachwissens und der Kenntnisse der Verhaltensregeln.

Fähigkeitsprofil

Zertifizierte Vermögensberaterinnen und -berater IAF besitzen sowohl das Fachwissen als auch die Kenntnis der Verhaltenspflichten für FIDLEG-konforme Vermögens- und Anlageberatungen.

Sie können Privatpersonen in allen Fragen der Vermögensbildung und -anlage beraten und dabei die Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG einhalten.

Mit der Prüfung und dem Zertifikat weisen sie diese Kenntnisse nach.

Das Alleinstellungsmerkmal der Weiterbildung und Prüfung ist die grösstmögliche Praxisnähe.

Zielgruppe

Die Qualifikation richtet sich an Kundenberaterinnen und -berater mit Privatkundschaft, welche in der Beratung und im Verkauf von Finanzinstrumenten (Kapitalanlagen) tätig sind.

Der Abschluss ist die separate Zertifizierung des Moduls «Vermögen (inkl. FIDLEG)» der Prüfungen zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF. Nähere Angaben s. Reglemente. Wie hängen die beiden Bildungsabschlüsse zusammen? Infos hier.

Zulassungsvoraussetzungen

Keine. 

Anerkennung

Das Zertifikat ist von allen Beraterregistern als Nachweis der Kenntnisse gemäss FIDLEG Art. 6 anerkannt.

Liste der von der FINMA anerkannten Beraterregister:

www.arif.ch
www.regservices.ch
www.reg-fix.ch

Diese Beraterregister haben den Abschluss zertifizierte/r Vermögensberater/in IAF anerkannt als Nachweis des Fachwissens für die Tätigkeiten 1, 2, 4 und 5 gemäss FIDLEG Art. 3 lit. c. (Tätigkeit 3, d.h. das Fachwissen für die Vermögensverwaltung, wird in aller Regel nur von Vermögensverwaltern selbst, nicht aber für den Vertrieb von Vermögensverwaltungsprodukten benötigt.)

Tätigkeiten gemäss FIDLEG Art. 3 lit. c

  1. der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten
  2. die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben
  3. die Verwaltung von Finanzinstrumenten (Vermögensverwaltung)
  4. die Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung)
  5. die Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten

Der Abschluss ist auch anerkannt als Nachweis der Kenntnisse über die Verhaltensregeln.

Bildungsabschlüsse, die von einem Beraterregister anerkannt sind, werden auch von den anderen Beraterregistern anerkannt. 

Trägerschaft

IAF Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich.

Vorbereitungskurse

Liste der Kursanbieter hier

 

Neue Nullserie zum überarbeiteten Modul «Vermögen inkl. FIDLEG»

Die IAF hat zum überarbeiteten Modul «Vermögen inkl. FIDLEG»  als Bestandteil der Prüfungen zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF sowie zum/zur zert. Vermögensberater/in IAF eine angepasste Nullserie erstellt. Diese Nullserie enthält Musterfragen zu den neuen Themen im Modul «Vermögen inkl. FIDLEG», wie sie erstmals im Juni 2022 geprüft werden.

Dipl. Finanzberater/in IAF, zert. Vermögensberater/in IAF sowie Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis: Wegleitung zu Vermögen und Recht überarbeitet

Die IAF hat die Wegleitung der Prüfungen zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF, zum/zur zert. Vermögensberater/in IAF sowie zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis überarbeitet. Die Rechtsthemen (siehe Kapitel 6 der Finanzberater-Wegleitung) wurden redaktionell neu strukturiert, in einem Punkt neu zugeordnet und um drei Aspekte ergänzt.

  • Die Rechtsnormen des KAG werden neu im Modul Vermögen (inkl. FIDLEG) und somit auch in der Fachprüfung zum/zur zert. Vermögensberater/in IAF geprüft.
  • Für die angehenden Finanzberater/innen sowie Finanzplaner/innen sind in Kap. 6 die Rechtsthemen übersichtlicher angeordnet. Neu kommen folgende Rechtsthemen zum Prüfungsstoff hinzu:

           o Handlungsfähigkeit gemäss ZGB
           o Datenschutz
           o Gesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit

Die neue Wegleitung tritt per Juni 2023 in Kraft. Sie finden Sie hier.

Diplomandinnen und
Diplomanden

IAF gratuliert allen Inhaberinnen und Inhabern eines IAF-Bildungsabschlusses herzlich zu ihrem Erfolg. Unter dem folgenden Link können nach Eingabe von Vorname und Name oder Ort die Diplomierten mit Titel eingesehen werden: 

IAF diplômés

Hinweis: Aus Datenschutzgründen publizieren wir nur Diplomandinnen und Diplomanden ab Prüfungssession Oktober 2008. Falls Sie das IAF Diplom früher erworben haben und hier publiziert werden möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht an info@iaf.ch