Wie hängen die Bildungsabschlüsse zert. Vermögensberater/in IAF und dipl. Finanzberater/in IAF zusammen?

Das Zertifikat Vermögensberater/in IAF ist die separate Zertifizierung des Moduls «Vermögen (inkl. FIDLEG)» der Prüfungen zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Vermögensberater/in IAF und Finanzberater/in IAF


Ich lege die Finanzberater-Prüfung ab. Kann ich – zusätzlich zum Diplom – auch das Zertifikat «Vermögensberater/in IAF» erhalten? Was muss ich dafür unternehmen?
Wenn Sie das Modul «Vermögen (inkl. FIDLEG)» als Bestandteil der Prüfung zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF ablegen, zählt dies gleichzeitig auch als Prüfung zum/zur zert. Vermögensberater/in IAF. Sofern Sie das Modul bestehen (Note 4.0 oder höher), können Sie das Zertifikat nach bestandener Prüfung und Erhalt des Notenzeugnisses anfordern. Die Gebühr für das zusätzliche Zertifikat beträgt CHF 100.


Ich lege die Vermögensberater-Prüfung ab. Was bringt mir das Zertifikat für das Finanzberater-Diplom?
Wenn Sie die Prüfung zum/zur zert. Vermögensberater/in ablegen, zählt dies gleichzeitig auch als Modulprüfung zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF. Das heisst, Sie können sich die Zertifikatsnote für das Modul Vermögen an den Erwerb des Finanzberater-Diploms anrechnen lassen. Die Anrechnung der Note verfällt nach 32 Monaten.


Wenn ich das Zertifikat «Vermögensberater/in IAF» schon früher erworben habe, kann ich es mir auch nachträglich an den Erwerb des Finanzberater-Diploms anrechnen lassen?
Ja. Das Zertifikat wird angerechnet an den Erwerb des Finanzberater-Diploms, sofern die Prüfung nicht länger als 32 Monate zurückliegt. Beachten Sie, dass Sie für die Finanzberater-Prüfungen zusätzlich die Zulassungsvoraussetzungen gemäss Prüfungsordnung erfüllen müssen (Vorbildung, Berufspraxis).


Wenn ich das Diplom «Finanzberater/in» schon früher erworben habe, kann ich nachträglich das Zertifikat «Vermögensberater/in IAF» beantragen?
Ja. Allerdings nur, wenn Sie das Modul «Vermögen (inkl. FIDLEG)» bestanden hatten (Note 4.0 oder höher) und wenn die Modulprüfung im November 2020 oder später erfolgte. (Grund: Erst seit November 2020 werden auch die FIDLEG-Verhaltensregeln geprüft.)


Ich habe schon drei Mal das Modul «Vermögen (inkl. FIDLEG)» abgelegt, leider erfolglos. Kann ich einen vierten Anlauf nehmen und das Zertifikat «Vermögenberater/in IAF» erwerben?
Nein. Fehlversuche werden über beide Bildungsabschlüsse kumuliert. Das gilt auch umgekehrt: Wenn Sie die Prüfung «Vermögensberater/in IAF» nicht bestehen, zählt dies auch als Fehlversuch für den Erwerb des Diploms «Finanzberater/in IAF».


Aufgrund meines vorbestehenden Bildungsabschlusses wird mir bei den Prüfungen «dipl. Finanzberater/in IAF» das Modul Vermögen erlassen (Äquivalenz). Erhalte ich damit das Zertifikat «Vermögensberater/in IAF» prüfungsfrei?
Nein. Die IAF stellt keine Bildungsurkunden ohne mindestens eine abgelegte Prüfung aus.