Donnerstag, 26. September, 2024

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Update: Diese Mindeststandards müssen Versicherungsvermittler/innen erfüllen!

Seit dem 1. Januar 2024 ist das revidierte VAG mit der entsprechenden Aufsichtsverordnung (AVO) in Kraft, welches unter anderem die Vermittleraufsicht neu regelt. Artikel 43 VAG enthält Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung und verweist in diesem Zusammenhang auf angemessene bzw. vielmehr branchenspezifische Mindeststandards. Der Verwaltungsrat der FINMA hat diese Mindeststandards per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt. Sie haben für alle Vermittler/innen Gültigkeit. Marco Baur, Jurist und Präsident des IAF-Vorstands, gibt einen Überblick. Seinen Text lesen Sie hier.