Wie hängen die Bildungsabschlüsse zert. Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF und dipl. Finanzberater/in IAF zusammen?

Das Zertifikat ist anrechenbar an das Diplom Finanzberater/-in IAF, mit Erlass der Module «Vorsorge» und «Versicherung». Dasselbe gilt auch umgekehrt.


FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF und Finanzberater/in IAF

Ich lege die Versicherungs- und Vorsorgeberater-Prüfungen ab. Was bringt mir das Zertifikat für das Finanzberater-Diplom?
Wenn Sie die Prüfungen zum/zur zert. Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF erfolgreich abgelegt haben, werden Ihnen die Finanzberater-Module Vorsorge und Versicherungen erlassen (sofern nicht bereits drei entsprechende Fehlversuche vorliegen), nicht aber die mündliche Prüfung. Beachten Sie, dass Sie für die Finanzberater-Prüfungen zusätzlich die Zulassungsvoraussetzungen gemäss Prüfungsordnung erfüllen müssen (Vorbildung, Berufspraxis).
Dasselbe gilt auch umgekehrt: Wenn Sie die Prüfungen zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF erfolgreich abgelegt haben, werden Ihnen die Versicherungs- und Vorsorgeberater-Module Vorsorgewissen und Versicherungswissen erlassen (sofern nicht bereits drei entsprechende Fehlversuche vorliegen), nicht aber die mündliche Prüfung.

Ich lege die Finanzberater-Prüfung ab. Kann ich – zusätzlich zum Diplom – auch das Zertifikat «Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF» erhalten?
Nein. Das Diplom ermöglicht den Erlass der Module Vorsorgewissen und Versicherungswissen (sofern nicht bereits drei entsprechende Fehlversuche vorliegen), nicht aber der mündlichen Prüfung. Für das Zertifikat müssen Sie also noch die mündliche Prüfung ablegen und bestehen.

Kann ich mir das Zertifikat «Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF» auch später an den Erwerb des Finanzberater-Diploms anrechnen lassen?
Ja. Das Zertifikat ermöglicht unbefristet den Erlass der Finanzberater-Module Vorsorge und Versicherungen (sofern nicht bereits drei entsprechende Fehlversuche vorliegen). Dasselbe gilt auch umgekehrt.

Ich habe die Prüfungen zum/zur zert. Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF insgesamt nicht bestanden, aber das Vorsorgewissen- und/oder Versicherungswissen-Modul mindestens mit der Note 4.0 abgeschlossen. Kann ich mir diese Module an den Erwerb des Finanzberater-Diploms anrechnen lassen?
Ja. Wenn Sie das Vorsorgewissen- und/oder das Versicherungswissen-Modul mindestens mit der Note 4.0 abgeschlossen haben, werden Ihnen die Finanzberater-Module Vorsorge und/oder Versicherungen erlassen, sofern diese Modulabschlüsse nicht länger als 32 Monate zurückliegen (und sofern nicht bereits drei entsprechende Fehlversuche vorliegen). Dasselbe gilt auch umgekehrt.

Ich habe schon drei Mal die Prüfungen zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF abgelegt, leider erfolglos. Kann ich mich trotzdem für die Prüfungen zum/zur  zert. Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF anmelden?
Ja, und dasselbe gilt auch umgekehrt. Fehlversuche werden für diese beiden Bildungsabschlüsse nicht kumuliert.

Ich strebe das Zertifikat «Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF» sowie das Diplom «Finanzberater/in IAF» gleichzeitig an. Für welche Module muss ich mich anmelden?
In diesem Fall müssen Sie sich für alle fünf Finanzberater-Module und zusätzlich für die mündliche Prüfung zum/zur zert. Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF anmelden.