Mittwoch, 28. Februar, 2024

Welche Mindeststandards gelten für Versicherungsvermittler im neuen VAG – ein Update

Der VBV als die künftig zuständige Branchenorganisation hat im Januar 2024 die zweite Vernehmlassung zu den Mindeststandards und zu den Qualifikationsprofilen für Versicherungsvermittler gemäss dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) durchgeführt.

Die definitiven Mindeststandards mit den jeweiligen Qualifikationsprofilen für Versicherungsvermittler in den Sparten Allbranchen, Leben, Nichtleben sowie mit den speziellen Produkteaufträgen Motorfahrzeug, Krankenversicherung, Ernteausfall- und Tierseuchenversicherung werden nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat der FINMA voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

In den Mindeststandards sind unter anderem die Regeln für die Aus- und Weiterbildung definiert. Bis Ende 2025 können noch die derzeit für die Registrierung beim FINMA- oder CICERO-Register anerkannten Bildungsabschlüsse bei einer Neuregistrierung unter dem revidierten VAG eingereicht werden. Ab 1. Januar 2026 werden nur noch die in den neuen Mindeststandards definierten Bildungsnachweise für die Erstausbildung sowie für die alle zwei Jahre erforderlichen Weiterbildungen (Rezertifizierung) anerkannt.

Die IAF wird ihre Bildungsabschlüsse namentlich «Zert. Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF», «Dipl. Finanzberater/in IAF» und «Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis» an die Anforderungen der Mindeststandards anpassen und die Anerkennung beantragen, um sicherzustellen, dass Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler für die Erfüllung ihrer regulatorischen Bildungspflichten auch unter neuem Aufsichtsregime die bewährten IAF-Abschlüsse nutzen können. Das Anerkennungsverfahren ist bereits eingeleitet worden.

Link auf die VBV-Website zur Vertiefung:
https://www.vbv.ch/de/projekte/mindeststandards-fuer-die-faehigkeiten-und-kenntnisse-der-versicherungsvermittler-innen-gemaess-neuem-vag


Marco Baur
Präsident IAF