Donnerstag, 12. August, 2021
Die IAF hat die Wegleitung der Prüfungen zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF sowie zum/zur zert. Vermögensberater/in IAF überarbeitet.
Die IAF hat die Wegleitung der Prüfungen zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF sowie zum/zur zert. Vermögensberater/in IAF überarbeitet. Ziel ist die Aktualisierung des Moduls Vermögen und des Themas Recht im Sinne der Anpassung an das aktuelle und künftige Anforderungsprofil von Finanzberaterinnen und -beratern.
Vermögen (inkl. FIDLEG)
Das Modul (Art. 1 der Wegleitung) wurde im Wesentlichen wie folgt überarbeitet und erweitert:
- Neue Gliederung der einzelnen Unterkapitel
- Weniger Berechnungen und dafür mehr Interpretation und Anwendung von Fachwissen
- Neu:
- Alternative Fonds wie beispielsweise Private Equity Funds, Hedge Funds und Roh-stoff-Fonds in den Grundzügen
- Nachhaltigkeitskriterien gemäss ESG (Environment, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)
- Lombardkredite
- Grundwissen zu den Themen Emissionsgeschäft, Finanzmärkte und Effektenhandel
- Volkswirtschaftliches Grundwissen über Konjunktur, Inflation, Zinsen, Währungen, Aussen- und Weltwirtschaft und deren Auswirkungen auf das Vermögen von Privatpersonen
Recht I
Das Thema (Art. 6.2 der Wegleitung) wurde um diese Aspekte erweitert:
- güter-/ erbrechtliche, steuerrechtliche und vorsorgetechnische Auswirkungen der verschiedenen Zivilstände
- rechtliche Konsequenzen von wesentlichen Lebensereignissen wie Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Pensionierung oder Urteilsunfähigkeit
- vorsorgerechtliche Dokumente und Begriffe, namentlich Patientenverfügung, Generalvoll-macht, Vorsorgeauftrag und KESB
Ferner wurde die Wegleitung in verschiedenen Punkten redaktionell überarbeitet.
Die neue Wegleitung tritt per Juni 2022 in Kraft. Sie finden sie hier.
Im Rahmen der Überarbeitung des Moduls Vermögen wurde auch die IAF-Formelsammlung angepasst. Sie finden die neue Version hier.