Dienstag, 10. März, 2020
Fidleg-Verhaltensregeln werden Prüfungsstoff
Das Finanzdienstleistungsgesetz auferlegt Finanzberaterinnen und Finanzberatern im Anlagebereich umfangreiche Verhaltensregeln. Die IAF macht sie nun zum Gegenstand der Prüfung im Modul «Vermögensbildung» des Finanzberater-Diploms.
Die Prüfungswegleitung, Zweiter Teil, Kapitel 1, wird wie folgt ergänzt:
1.4 Verhaltensregeln für Kundenberaterinnen und -berater
Der Kandidat / die Kandidatin kennt die Bestimmungen des Finanzdienstleistungsgesetzes und der zugehörigen Ausführungsbestimmungen in folgendem Umfang:
Der bisherige Absatz 1.4 wird zu Absatz 1.5.
Die neue Wegleitung tritt per sofort in Kraft und gilt erstmals für die Prüfungen vom November 2020. Zur Illustration des zusätzlichen Prüfungsstoffs hat die IAF einige Musterfragen erstellt.
Neue Wegleitung hier. Musterfragen ohne Lösung hier / mit Lösung hier. Fidleg-Gesetzestext hier.
Lehrmittelauszug zu FIDLEG hier
Mündliche Prüfung: Ab Juni 2021 bilden die FIDLEG-Verhaltensregeln und deren praktische Anwendung auch Stoff der mündlichen Prüfung.