Der Fachausweis baut auf dem Verbandsabschluss dipl. Finanzberater IAF / dipl. Finanzberaterin IAF auf.
Der Bildungsabschluss ist von der Finanzmarktaufsicht (Finma) anerkannt als Berufsqualifikation für die Versicherungsvermittlung gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Er ist vom Beraterregister regservices.ch anerkannt als Nachweis des Fachwissens und der Kenntnisse der Verhaltenspflichten gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Art. 6. Der Nachweis des Fachwissens gilt für die Tätigkeiten 1, 2, 4 und 5 gemäss FIDLEG Art. 3 lit. c. – Mehr Infos hier > Beraterregister FIDLEG
Die Finanzplaner-Prüfungen sind von CICERO, dem Lernattestierungssystem der Schweizer Versicherungswirtschaft, akkreditiert, d.h. Absolventinnen und Absolventen erhalten CICERO-Credits gutgeschrieben.
Die Finanzplanerin und der Finanzplaner mit eidg. Fachausausweis besitzen die Kompetenz, für ihre Privatkunden eine auf die Bedürfnisse abgestimmte langfristige Finanzplanung über den gesamten Lebenszyklus zu erarbeiten und umzusetzen. In der Aufbauplanung geht es um die Bewältigung der glücklichen und belastenden Ereignisse des Lebens: Verheiratung und Scheidung, Konkubinat und Familiennachwuchs, Frühpensionierung und Vorvererbung sind Bruchstellen, die auch finanziell folgenreich sind und entsprechend einen Bedarf an kompetenter Beratung auslösen. Bei der Pensionsplanung geht es um die Sicherung des Lebensstandards bis zum Lebensende und die rechtzeitige Regelung des Nachlasses.
Die Qualifikation richtet sich an Mitarbeitende von Finanzinstituten (Banken, Versicherungen, Treuhandfirmen, Steuerberatungsgesellschaften usw.) sowie an selbständige Berater und Vermittler, welche in der Kundenberatung und -betreuung und im Verkauf von Finanz- und Vorsorgeprodukten aus Bank und Versicherung tätig sind.
Finanzplanerinnen und -planer finden ihr Betätigungsfeld
Ausdrücklich angesprochen sind auch erfahrene Beraterinnen und Berater mittleren Alters, die ohne jahrelangen Schulbesuch eine anerkannte Weiterbildung und Qualifizierung suchen.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
a) ein Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen Grundbildung oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über zwei Jahre Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich verfügt oder
b) eine zweijährige Grundbildung erfolgreich abgeschlossen hat und über fünf Jahre Berufspraxis, davon mindestens zwei Jahre im Finanzdienstleistungsbereich, verfügt oder
c) eine Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich von mindestens fünf Jahren aufweist.
Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:
Weitere und verbindliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung hier.
IAF Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich
Sie finden hier eine Präsentation mit integrierten Videos, die den Ablauf der mündlichen Prüfungen dokumentiert und veranschaulicht.
Bitte beachten Sie, dass sich diese Präsentation und die integrierten Videos bzgl. fachlichem Inhalt und Anspruchsniveau an der mündlichen Prüfung zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF orientieren. Struktur und Ablauf gelten jedoch auch für die Prüfungen zum/zur Finanzplaner/Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis.
Die IAF hat die Wegleitung der Prüfungen zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis überarbeitet. Ziel der Überarbeitung war die Präzisierung und Vereinheitlichung diverser Begriffe und Formulierungen, die Ergänzung des Anforderungsbereichs Vermögen um konkrete Berechnungen und die Integration der neuen Anforderungen bzgl. qualifizierter Lebensversicherungen.
Die neue Wegleitung tritt per Juni 2025 in Kraft. Sie finden Sie hier.