Finanzplaner mit eidg. Fachausweis / Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis

IAF-Alumni und -Expertinnen/-Experten an einem Treffen im
Bildungszentrum Sihlpost der KV Zürich Business School, Zürich.

Der Finanzplaner / die Finanzplanerin mit eidgenössischem Fachausweis kann Privatpersonen über den gesamten Lebenszyklus bis zur Pensionierung im Rahmen einer privaten Finanzplanung umfassend finanziell beraten und betreuen. Darunter fallen namentlich die Aufbauplanung und die Pensionsplanung.

Der Fachausweis baut auf dem Verbandsabschluss dipl. Finanzberater IAF / dipl. Finanzberaterin IAF auf.

Der Bildungsabschluss ist von der Finanzmarktaufsicht (Finma) anerkannt als Berufsqualifikation für die Versicherungsvermittlung gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).  Er ist vom Beraterregister regservices.ch anerkannt als Nachweis des Fachwissens und der Kenntnisse der Verhaltenspflichten gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Art. 6. Der Nachweis des Fachwissens gilt für die Tätigkeiten 1, 2, 4 und 5 gemäss FIDLEG Art. 3 lit. c. – Mehr Infos hier > Beraterregister FIDLEG

Die Finanzplaner-Prüfungen sind von CICERO, dem Lernattestierungssystem der Schweizer Versicherungswirtschaft, akkreditiert, d.h. Absolventinnen und Absolventen erhalten CICERO-Credits gutgeschrieben.

Fähigkeitsprofil

Die Finanzplanerin und der Finanzplaner mit eidg. Fachausausweis besitzen die Kompetenz, für ihre Privatkunden eine auf die Bedürfnisse abgestimmte langfristige Finanzplanung über den gesamten Lebenszyklus zu erarbeiten und umzusetzen. In der Aufbauplanung geht es um die Bewältigung der glücklichen und belastenden Ereignisse des Lebens: Verheiratung und Scheidung, Konkubinat und Familiennachwuchs, Frühpensionierung und Vorvererbung sind Bruchstellen, die auch finanziell folgenreich sind und entsprechend einen Bedarf an kompetenter Beratung auslösen. Bei der Pensionsplanung geht es um die Sicherung des Lebensstandards bis zum Lebensende und die rechtzeitige Regelung des Nachlasses.

Zielgruppe

Die Qualifikation richtet sich an Mitarbeitende von Finanzinstituten (Banken, Versicherungen, Treuhandfirmen, Steuerberatungsgesellschaften usw.) sowie an selbständige Berater und Vermittler, welche in der Kundenberatung und -betreuung und im Verkauf von Finanz- und Vorsorgeprodukten aus Bank und Versicherung tätig sind.

Finanzplanerinnen und -planer finden ihr Betätigungsfeld

  • von der Retail- bis zur Private Banking-Beratung bei Banken
  • im Aussendienst von Lebensversicherungen
  • als Berater bei unabhängigen Finanzinstituten

Ausdrücklich angesprochen sind auch erfahrene Beraterinnen und Berater mittleren Alters, die ohne jahrelangen Schulbesuch eine anerkannte Weiterbildung und Qualifizierung suchen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer

a) ein Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen Grundbildung oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und über zwei Jahre Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich verfügt oder
b) eine zweijährige Grundbildung erfolgreich abgeschlossen hat und über fünf Jahre Berufspraxis, davon mindestens zwei Jahre im Finanzdienstleistungsbereich, verfügt oder
c) eine Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich von mindestens fünf Jahren aufweist.

Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:

  • Vermögensbildung
  • Vorsorge (Personen- und Sozialversicherungen)
  • Versicherung (Sach- und Vermögensversicherungen)
  • Immobilien / Finanzierung

Weitere und verbindliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung hier.

Trägerschaft

IAF Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich

Ablauf der mündlichen Prüfungen

Sie finden hier eine Präsentation mit integrierten Videos, die den Ablauf der mündlichen Prüfungen dokumentiert und veranschaulicht. 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Präsentation und die integrierten Videos bzgl. fachlichem Inhalt und Anspruchsniveau an der mündlichen Prüfung zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF orientieren. Struktur und Ablauf gelten jedoch auch für die Prüfungen zum/zur Finanzplaner/Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis. 

Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis: Wegleitung redaktionell sowie bzgl. Vermögen und Lebensversicherungen überarbeitet

Die IAF hat die Wegleitung der Prüfungen zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis überarbeitet. Ziel der Überarbeitung war die Präzisierung und Vereinheitlichung diverser Begriffe und Formulierungen, die Ergänzung des Anforderungsbereichs Vermögen um konkrete Berechnungen und die Integration der neuen Anforderungen bzgl. qualifizierter Lebensversicherungen.

  • Selbständigerwerbende
    In Bezug auf die Beratung von Selbständigerwerbenden wurden die Anforderungen präzisiert und einheitlich formuliert.
  • Vermögen
    Die Anforderungen im Bereich Vermögen wurden redaktionell überarbeitet und um konkrete Berechnungen ergänzt (siehe Abschnitt III, Kapitel 3.1.b sowie Kapitel 3.2).
  • Qualifizierte Lebensversicherungen
    Die neuen Anforderungen bzgl. qualifizierter Lebensversicherungen wurden eingefügt.
  • Weitere redaktionelle Überarbeitungen
    Ferner wurden verschiedene Begriffe und Formulierungen angepasst und innerhalb der Wegleitung vereinheitlicht.

Die neue Wegleitung tritt per Juni 2025 in Kraft. Sie finden Sie hier.

Diplomandinnen und
Diplomanden

IAF gratuliert allen Inhaberinnen und Inhabern eines IAF-Bildungsabschlusses herzlich zu ihrem Erfolg. Unter dem folgenden Link können nach Eingabe von Vorname und Name oder Ort die Diplomierten mit Titel eingesehen werden: 

IAF-Diplômés

Hinweis: Aus Datenschutzgründen publizieren wir nur Diplomandinnen und Diplomanden ab Prüfungssession Oktober 2008. Falls Sie das IAF Diplom früher erworben haben und hier publiziert werden möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht an info@iaf.ch