Stand 1. Juli 2020
Der Bund leistet Subventionen an die Vorbereitungskosten für Prüfungen der höheren Berufsbildung. Wer eine Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung ablegt, erhält die Hälfte der Vorbereitungskosten vom Bund zurückerstattet.
Wichtigste Eckdaten:
Erklärvideo Bundesbeiträge eidgenössische Prüfungen hier
Für die Studiengänge zum/zur zert. Vermögensberater/in IAF, zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF, zum/zur dipl. Immobilienberater/in IAF, zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis und zum/zur KMU-Finanzexperte/in mit eidg. Diplom bedeutet dies:
Finanzplaner/in und KMU-Finanzexperte/in: Die Kurse sind beitragsberechtigt unter der Bedingung, dass die Abschlussprüfung abgelegt wurde.
Finanzberater/in (inkl. Vermögensberater/in) und Immobilienberater/in: Die Module auf Stufe Finanz-/Immobilienberater bilden eine reglementarische Voraussetzung für die Zulassung zur Finanzplaner-Prüfung. Daher sind auch Finanz-/Immobilienberater-Kurse beitragsberechtigt, allerdings nur, falls die Finanzplaner-Prüfung abgelegt wurde.
Studierende können den Bundesbeitrag somit nach Ablegen der Abschlussprüfung einfordern. Dafür notwendig sind eine Zahlungsbestätigung des Kursanbieters und die Prüfungsverfügung über das Bestehen oder Nichtbestehen der eidgenössischen Prüfung der IAF.
Weitergehende und aktuelle Informationen auf Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten
Anleitung zu Registrierung und Anmeldung Onlineportal «Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen» hier