Dipl. Finanzberater IAF /
Finanzberaterin IAF

Fachmann/Fachfrau für Vermögen,
Vorsorge, Versicherung und Finanzierung

IAF-Alumni und -Expertinnen/-Experten an einem Treffen im
Bildungszentrum Sihlpost der KV Zürich Business School, Zürich.

Der Bildungsabschluss dipl. Finanzberaterin IAF / Finanzberater IAF ist die praxisnahe Qualifikation für die Beratung von Privatpersonen. Die dipl. Finanzberaterin IAF / der dipl. Finanzberater IAF berät und betreut Privatkunden in den Bereichen Vermögen, Vorsorge, Versicherung und Immobilien.

Der Bildungsabschluss ist vom Beraterregister regservices.ch anerkannt als Nachweis des Fachwissens und der Kenntnisse der Verhaltenspflichten gemäss Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) Art. 6. Der Nachweis des Fachwissens gilt für die Tätigkeiten 1, 2, 4 und 5 gemäss FIDLEG Art. 3 lit. c. Mehr Infos hier > Beraterregister FIDLEG

Die Qualifikation ist gleichzeitig die erste von zwei Stufen zum Abschluss Finanzplaner mit eidg. Fachausweis / Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis.

 

Fähigkeitsprofil

Dipl. Finanzberaterinnen und -berater IAF haben die Kompetenz zur selbständigen Finanzberatung von Privatpersonen in persönlichen und finanziellen Verhältnissen geringer bis mittlerer Komplexität. Im Mittelpunkt stehen folgende Themen:

  • Vermögen: private Vermögensbildung und -anlage
  • Vorsorge: kapitalbildende und Risiko-Vorsorge (Leben)
  • Versicherungen: Sach- und Vermögensversicherungen (Nicht-Leben)
  • Immobilien: selbstgenutzte Immobilie (Eigenheim) und deren Finanzierung unter Einschluss der zivil- und steuerrechtlichen Bedingungen und Wirkungen

Im Fokus stehen Kundennähe und die Förderung der praktischen Kommunikations- und Verkaufsfähigkeiten.

Zielgruppe

Die Qualifikation richtet sich an Mitarbeitende von Finanzinstituten (Banken, Versicherungen, Treuhandfirmen, Steuerberatungsgesellschaften usw.) sowie an selbständige Berater und Vermittler, welche in der Kundenberatung und -betreuung und im Verkauf von Finanz- und Vorsorgeprodukten aus Bank und Versicherung tätig sind.

Finanzberaterinnen und -berater finden ihr Betätigungsfeld

  • in der Retail- bzw. Affluent-Kundenberatung bei Banken
  • im Aussendienst von Lebensversicherungen
  • als Berater bei unabhängigen Finanzinstituten

 Ausdrücklich angesprochen sind auch erfahrene Beraterinnen und Berater mittleren Alters, die ohne jahrelangen Schulbesuch eine anerkannte Weiterbildung und Qualifizierung suchen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Fachprüfung wird zugelassen, wer:

a) ein Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen Grundbildung oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und mindestens ein Jahr Berufspraxis nachweist oder
b) eine Berufspraxis von mindestens fünf Jahren nachweist.

Weitere und verbindliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung hier.  

Trägerschaft

IAF Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich

Zert. Vermögensberater/in IAF

Das Zertifikat Vermögensberater/in IAF ist die separate Zertifizierung des Moduls «Vermögen (inkl. FIDLEG)» der Prüfungen zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF.
Wie hängen die beiden Bildungsabschlüsse zusammen? Infos hier  

Ablauf der mündlichen Prüfungen

Sie finden hier eine Präsentation mit integrierten Videos, die den Ablauf der mündlichen Prüfungen dokumentiert und veranschaulicht.  

Dipl. Finanzberater/in IAF: Wegleitung überarbeitet

Die IAF hat die Wegleitung der Prüfungen zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF überarbeitet. Die Wegleitung wurde redaktionell überarbeitet und um die neuen Anforderungen bzgl. qualifizierter Lebensversicherungen ergänzt.

Die neue Wegleitung tritt per November 2024 in Kraft. Sie finden Sie hier.  

Dipl. Finanzberater/in IAF: Zulässige Hilfsmittel

  • Nur die Hilfsmittel, welche in der aktuell geltenden Liste der zugelassenen Hilfsmittel aufgeführt sind, sind an den Prüfungen erlaubt.
  • Neu ist das Tragen und/oder Benutzen von Uhren jeglicher Art (einschliesslich Smart Watches und herkömmlicher Armbanduhren), von elektronischen Armbändern (z.B. Fitnessarmbändern) und von Smart Glasses nicht erlaubt.
  • Für die aufgeführten Gesetzestexte gilt: Eingeklebte Post-it-Zettel mit Stichworten als Orientierungshilfe sind erlaubt. Handnotizen in den Gesetzestexten sind zulässig, soweit sie einen direkten Bezug zum betreffenden Gesetzespassus haben; anderweitige Handeinträge sowie eingelegte oder eingeklebte Blätter sind nicht zulässig.
  • Die Formelsammlung und die SSPA-Map sind jedoch nur in unveränderter Form, d.h. ohne Notizen und ohne eingeklebte Post-it-Zettel erlaubt.
  • Das IAF-Merkblatt «Vorgaben für Realwert-, Finanzierungs- und Tragbarkeitsberechnungen für selbstbewohntes Wohneigentum» ist nicht erlaubt.
  • Die Hilfsmittel werden vor Prüfungsbeginn kontrolliert.
  • Während der Prüfungen wird weiterhin beobachtet, ob unerlaubte Hilfsmittel eingesetzt werden.
  • Unerlaubte Hilfsmittel, die während der Hilfsmittelkontrolle vor Prüfungsbeginn oder während der Prüfungen entdeckt werden, führen zum Ausschluss von der entsprechenden Prüfung.
  • Bitte beachten Sie, dass die Aufsichtspersonen vor und während der Prüfungen keine Auskünfte zu den zugelassenen Hilfsmitteln erteilen.

 

Diplomandinnen und
Diplomanden

IAF gratuliert allen Inhaberinnen und Inhabern eines IAF-Bildungsabschlusses herzlich zu ihrem Erfolg. Unter dem folgenden Link können nach Eingabe von Vorname und Name oder Ort die Diplomierten mit Titel eingesehen werden: 

IAF-Diplomierte

Hinweis: Aus Datenschutzgründen publizieren wir nur Diplomandinnen und Diplomanden ab Prüfungssession Oktober 2008. Falls Sie das IAF Diplom früher erworben haben und hier publiziert werden möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht an info@iaf.ch