Stand 1. Dezember 2025
Der Bund leistet Subventionen an die Vorbereitungskosten für Prüfungen der höheren Berufsbildung. Wer eine Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung ablegt, erhält die Hälfte der Vorbereitungskosten vom Bund zurückerstattet.
Wichtigste Eckdaten:
- Der Bund übernimmt 50 % der anrechenbaren Kursgebühren von Kursen, die auf Berufsprüfungen (eidg. Fachausweis) oder höhere Fachprüfungen (eidg. Diplom) vorbereiten.
- Der Bundesbeitrag wird an die Studierenden (und nicht an das Ausbildungsinstitut) ausgerichtet. Sie können Bundesbeiträge nur in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung für die Kurskosten auf Sie als Person sowie Ihre Privatadresse lautet und die Rechnung von Ihnen persönlich bezahlt wird. Es ist also nicht möglich, Subventionen für einen anderen Rechnungsempfänger bzw. Zahler, z.B. Ihren Arbeitgeber, zu erhalten. Sollte sich Ihr Arbeitgeber an Ihrer Weiterbildung finanziell beteiligen, müssen Sie eine Vereinbarung mit ihm treffen, damit die Kursrechnungen wie oben beschrieben direkt durch Sie beglichen werden können. Bei einer Verrechnung der Kurskosten an die Firmenadresse verzichten Sie oder Ihr Arbeitgeber auf eine Rückerstattung durch den Bund.
- Bedingung ist das Ablegen (nicht aber das Bestehen) der eidgenössischen Abschlussprüfung.
- Entsprechend wird der Bundesbeitrag erst nach der Abschlussprüfung ausbezahlt. Die Vorfinanzierung ist Sache der Studierenden. In bestimmten Härtefällen kann die Vorfinanzierung durch den Bund beantragt werden.
- Eine weitere Bedingung ist der Wohnsitz in der Schweiz.
Erklärvideo Bundesbeiträge eidgenössische Prüfungen hier
Für die Studiengänge zum/zur zert. Vermögensberater/in IAF, zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF, zum/zur dipl. Immobilienberater/in IAF, zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis und zum/zur KMU-Finanzexperte/in mit eidg. Diplom bedeutet dies:
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Finanzplaner/in und KMU-Finanzexperte/in: Die Kurse sind beitragsberechtigt unter der Bedingung, dass die Abschlussprüfung abgelegt wurde.
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Dipl. Finanzberater/in IAF, zert. Vermögensberater/in IAF und Immobilienberater/in IAF: Bestimmte Module bilden eine reglementarische Voraussetzung für die Zulassung zur Finanzplaner-Prüfung. Daher sind auch diese Vorbereitungskurse beitragsberechtigt, allerdings nur, falls und nachdem die Finanzplaner-Prüfung abgelegt wurde.
- Studierende können den Bundesbeitrag somit nach Ablegen der Abschlussprüfung einfordern. Dafür notwendig sind eine Zahlungsbestätigung des Kursanbieters und das Dokument Verfügung über das Bestehen oder Nichtbestehen der absolvierten eidgenössischen Berufsprüfung oder eidgenössischen höheren Fachprüfung (Prüfungsverfügung) der IAF.
- Bitte beachten Sie: Die Beitragsberechtigung muss von den einzelnen Kursanbietern für ihre Kurse beim SBFI beantragt werden. Fragen Sie daher Ihren Kursanbieter, bevor Sie einen Kurs buchen.
Weitergehende und aktuelle Informationen finden Sie auf Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten
Um Bundesbeiträge zu beantragen, müssen Sie sich auf dem Onlineportal des Bundes registrieren. Eine Anleitung finden Sie hier