Bundesbeiträge an die Prüfungsvorbereitung

Stand 1. Juli 2020

Der Bund leistet Subventionen an die Vorbereitungskosten für Prüfungen der höheren Berufsbildung. Wer eine Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung ablegt, erhält die Hälfte der Vorbereitungskosten vom Bund zurückerstattet. 

Wichtigste Eckdaten:

  • Der Bund übernimmt 50 % der anrechenbaren Kursgebühren von Kursen, die auf Berufsprüfungen (eidg. Fachausweis) oder höhere Fachprüfungen (eidg. Diplom) vorbereiten.
  • Der Bundesbeitrag wird an die Studierenden (und nicht an das Ausbildungsinstitut) ausgerichtet. Sie können Bundesbeiträge nur in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung für die Kurskosten auf Sie als Person sowie Ihre Privatadresse lautet und die Rechnung von Ihnen persönlich bezahlt wird. Es ist also nicht möglich, Subventionen für einen anderen Rechnungsempfänger bzw. Zahler, z.B. Ihren Arbeitgeber, zu erhalten. Sollte sich Ihr Arbeitgeber an Ihrer Weiterbildung finanziell beteiligen, müssen Sie eine Vereinbarung mit ihm treffen, damit die Kursrechnungen wie oben beschrieben direkt durch Sie beglichen werden können. Bei einer Verrechnung der Kurskosten an die Firmenadresse verzichten Sie oder Ihr Arbeitgeber auf eine Rückerstattung durch den Bund.
  • Bedingung ist das Ablegen (nicht aber das Bestehen) der eidgenössischen Abschlussprüfung.
  • Entsprechend wird der Bundesbeitrag erst nach der Abschlussprüfung ausbezahlt. Die Vorfinanzierung ist Sache der Studierenden. In bestimmten Härtefällen kann die Vorfinanzierung durch den Bund beantragt werden; die Modalitäten dafür sind noch nicht geregelt.
  • Eine weitere Bedingung ist der Wohnsitz in der Schweiz.
  • Am Beitragssystem für die Prüfungen ändert sich nichts.

Erklärvideo Bundesbeiträge eidgenössische Prüfungen hier

Für die Studiengänge zum/zur zert. Vermögensberater/in IAF, zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF, zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis und zum/zur KMU-Finanzexperte/in mit eidg. Diplom bedeutet dies: 

  • Finanzplaner/in und KMU-Finanzexperte/in: Die Kurse sind beitragsberechtigt unter der Bedingung, dass die Abschlussprüfung abgelegt wurde.

  • Finanzberater/in (inkl. Vermögensberater/in): Die Module auf Stufe Finanzberater bilden eine reglementarische Voraussetzung für die Zulassung zur Finanzplaner-Prüfung. Daher sind auch Finanzberater-Kurse beitragsberechtigt, allerdings nur, falls die Finanzplaner-Prüfung abgelegt wurde.

  • Studierende können den Bundesbeitrag somit nach Ablegen der Abschlussprüfung einfordern. Dafür notwendig sind eine Zahlungsbestätigung des Kursanbieters und die Prüfungsbestätigung der IAF.

Weitergehende und aktuelle Informationen auf www.sbfi.admin.ch/finanzierung

Anleitung zu Registrierung und Anmeldung Onlineportal «Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen»  hier